Lange Zeit wurde Asbest aufgrund seiner Eigenschaften – zum Beispiel Festigkeit, Hitze- und Säurebeständigkeit – als eine Art Wunderfaser bezeichnet.
Erst viele Jahre später, nachdem viele Menschen an den Folgen von Asbest erkrankten, wurde von der Verwendung der einstigen Wunderfaser abgesehen. Die Gesundheitsgefahren, welche von Asbest ausgehen, sind heutzutage eindeutig belegt und sogar in manchen Bereichen als Berufskrankheit anerkannt.
Der große Nachteil besteht darin, dass beim Abbau und beim Bearbeitern winzig kleine Fasern freigesetzt werden.
Diese winzigen Partikel geraten leicht über die Atemluft in die Lunge und entfalten dort über Jahre hinweg ihre zellschädigende Wirkung und lösen die Krankheit Asbestose aus. Auswirkungen der Asbestöse können Lungenfunktionsstörungen, Ateminvalidität, Atemnot oder unheilbarer Lungenkrebs sein.
Für Arbeiten im Bereich von Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) gelten speziell im Zusammenhang mit Asbest behafteten Produkten besondere Regeln und Vorschriften.
Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 besagt, dass derartige Tätigkeiten im Bereich der Asbestentsorgung nur durch sachkundiges Personal durchgeführt werden dürfen.
Die SCHÄFFER GmbH ist dabei Ihr passender Ansprechpartner wenn es um den fachkundigen Umgang und eine gesicherte Entsorgung dieser Materialien geht.
Unsere Mitarbeiter sind gemäß der TRSG 519 geschult und ausgebildet worden.
Das bedeutet für Sie, einen schnellen und reibungslosen Ablauf.
Herr Rowek hilft Ihnen gern weiter.
(0561) 287 38 55